Personalausweis für Kinder Pflicht?

Bereits seit dem Sommer 2012 reicht für die Kinder der Eintrag im Pass der Eltern nicht mehr aus, wenn diese mit ihren Eltern auf Reisen gehen. Die Kids brauchen ein eigenes Reisedokument. Je nach Alter des Kindes und dem Reiseziel kann dies der Kinderpass, der Reisepass oder der Personalausweis sein.

Einträge im Reisepass der Eltern ungültig

Bereits seit Mai 2009 gibt es eine EU-Vorschrift, die besagt, dass jede Person einen eigenen Pass benötigt. Bereits damals wurde beschlossen, dass die neue Regelung im Sommer 2012 in Kraft treten soll. Für Eltern bedeutet dies, dass für ihre Kinder keine neuen Dokumente beantragt werden müssen, wenn das Dokument der Eltern noch Gültigkeit hat. Laut dem Bundesinnenministerium konnte es also vorkommen, dass bis Ende Oktober 2017 sich noch Pässe der Eltern mit einem ungültigen Kindereintrag im Umlauf befanden.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reisepass-fuer-kinder-fragen-und-antworten-zum-neuen-gesetz-a-840830.html

Wo muss das Reisedokument für die Kinder beantragt werden?

Möchten Eltern mit ihren Kindern verreisen, dann muss im zuständigen Bürgerbüro oder im Meldeamt ein Reisedokument für die Kinder beantragt werden. Das Kind muss bei der Antragstellung zugegen sein. Planen Eltern mit ihren Kindern eine Reise ins Ausland, dann sollten sie sich frühzeitig um die neuen Dokumente kümmern.

Kann nur ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter zum Amt gehen, dann muss zwingend eine Einverständniserklärung des anderen Partners vorliegen, sonst kann der Antrag auf das jeweilige Dokument nicht angenommen werden.

Welches Dokument muss beantragt werden?

Dies hängt wie bereits erwähnt vom Alter des Kindes und dem Reiseziel ab. Das Kind muss auf jeden Fall die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenn eines der Dokumente beantragt wird.

Der Kinderreisepass ist gültig für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für die Erstellung dieses Dokuments werden ein Passbild und die Vorlage der Geburtsurkunde benötigt.

Reisepass kinderAb 12 Jahren bekommen Kinder den elektronischen Reisepass, der bis zum 24. Lebensjahr alle 6 Jahre erneuert werden muss. Den Antrag dazu müssen Eltern oder der gesetzliche Vertreter stellen. Auch hier werden die Geburtsurkunde und ein Passbild benötigt.

Einen Personalausweis bekommt jeder ab dem 16. Lebensjahr. Auf Wunsch kann er von Eltern auch früher beantragt werden.

Wie oben erwähnt, hängt es vom Reiseziel ab, welches Dokument das Kind benötigt. Demnach sollten Eltern sich vor der Reise beim Auswärtigen Amt informieren, welche ‚Dokumente zur Einreise nötig sind. Reisen die Kinder mit ihren Eltern in den Schengen-Raum bzw. nach Norwegen, Island, die Schweiz oder Lichtenstein, dann reicht in aller Regel ein Personalausweis. In fast allen anderen Ländern müssen die Kinder einen Kinderpass haben, wobei es hier jedoch auch Ausnahmen gibt. Bei Reisen in die USA wird zwingend der elektronische Reisepass benötigt.

Hatten Kinder 2012 noch einen gültigen Kinderausweis, dann konnte dieser benutzt werden, sofern die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes dies akzeptierten.

Nachteile der neuen Dokumente

Weder der Personalausweis noch der Reisepass können verlängert werden, sodass man diese Dokumente alle 6 Jahre neu beantragen muss.

Bei Fotos unbedingt beachten

Bei den Fotos für die Dokumente muss unbedingt einiges beachtet werden. Es wird ein sogenanntes biometrisches Foto benötigt. Dies bedeutet, dass das Kind auf dem Foto weder lachen noch Grimassen schneiden darf. Jedoch nehmen Ämter bei Kleinkindern und Säuglingen das nicht ganz so ernst und es wird ein kleines Lächeln der Kids akzeptiert.

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