Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen

Ein Thema, das nicht selten mit großem Konfliktpotential verbunden ist – die Bestimmung der Ausgehzeiten. Während der junge Schützling seine Grenzen ausloten möchte und erste Gefühle der Freiheit erfährt, sind Eltern ganz darauf Bedacht, das eigene Kind wohlbehalten wieder in die Arme zu schließen. Allerdings zählt hier nicht nur der Wille der Eltern und des Kindes, denn auch der Gesetzgeber hat hier ein Mitspracherecht. Kinder und Jugendliche sollten aber auch aus gesundheitlichen Gründen nicht all zu lange Ausgehen denn der Schlaf des Kindes ist sehr wichtig.

Rechtsanwalt klärt auf: Jugendschutzgesetz – Bars, Alkohol, Zigaretten: Was ist erlaubt?

Ausnahmen bei den Altersgrenzen

Die Bestimmungen aus dem Jugendschutzgesetz sind nur in der Öffentlichkeit gültig. Ist eine Veranstaltung als privat gekennzeichnet, gibt es keine Altersbegrenzungen, da hier die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten oder Erwachsenen gilt, die sich ebenfalls auf der Feier oder Veranstaltung befinden. Auch wenn Partyräume in Gaststätten gemietet werden, greift diese Regelung. Ausgehzeiten obliegen in diesen Fällen gänzlich der Entscheidungsgewalt der Eltern.

Praktische Regelungen für die Ausgehzeiten

Die gesetzlich vorgegebenen Regelungen sind beschränkbar, aber nicht ausweitbar. Dies bedeutet, dass der Entscheidungsfreiraum der Eltern dem geltenden Gesetz untergeordnet ist. Um eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist es ratsam, Ängste und Sorgen mit dem Kind zu diskutieren. Wichtig ist hierbei, die Meinung des Kindes mit einzubeziehen, um seine Eigenverantwortung zu stärken.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Kind zu begleiten um es nicht gänzlich unbeaufsichtigt ins Nachtleben zu entlassen. Risiken und Gefahren werden auf diese Weise minimiert – das Kind lernt auf vernünftige Art und Weise mit der wachsenden Freiheit umzugehen. Unabhängig von der Begleitung ist es wichtig, stets über den Aufenthaltsort des Kindes bescheid zu wissen, um im Notfall eingreifen zu können.

Wie reagiere ich wenn es zum Streit kommt?

Kinder wollen ihre Grenzen ausloten, wann immer es möglich ist. Kämpfe und Streitereien sind daher vorprogrammiert. Indem Grenzen gesetzt werden, wird dem Kind signalisiert: Ich sorge mich um dein Wohlbefinden, deine Gesundheit ist mir wichtig. Wird dem Kind jede Freiheit gelassen, signalisiert das genau das Gegenteil. Das Kind fühlt sich vernachlässigt und fühlt sich im Stich gelassen. Grundsätzlich ist es ratsam, eine gesunde Balance zwischen Freiheit und Strenge zu finden. Konflikte sind natürlich und unvermeidbar. Erzählen Sie Ihrem Kind von Ihren Ängsten und Sorgen und begründen Sie Ihre Entscheidungen.

Jugendliche auf Party

Wie kann mein Kind nach Hause kommen?

Klären Sie schon im Vorfeld, wie Ihr Kind wieder nach Hause kommt. Vermeiden Sie wage Abmachungen wie ‚Es wird sich sicherlich etwas ergeben‘. Gehen Sie auf Nummer sicher und planen voraus:

  • Sie haben die Möglichkeit das Kind selbst abzuholen. Alternativ kann das Kind von den Eltern eines Freundes mitgenommen werden.
  • Für den Notfall sollte das Kind immer etwas Taxi-Geld im Portemonnaie haben.
  • In ländlichen Gegenden besteht die Möglichkeit, sich Discobusse oder Sammeltaxen zu mieten und Kosten aufzuteilen.
  • Während der Discobesuche wird oftmals ein Fahrer unter den Jugendlichen auserkoren, der die gesamte Truppe nach der Feier nach Hause fährt. Solche Fahrgemeinschaften sind praktisch, aber auf gefährlich. Gerade unter Fahranfängern ist das Risiko für einen Unfall stark erhöht. Klären Sie Ihr Kind über die Gefahren im Straßenverkehr in Kombination mit Alkohol auf.

Wie reagiere ich passend wenn mein Kind sich nicht an die Abmachung hält?

Verhält sich das Kind normalerweise vorbildlich, kann man über kleine Verspätungen hinwegsehen. Es geht immerhin nicht um die strikte Einhaltung der Abmachungen, sondern um die eigene Sicherheit des Kindes. Allerdings ist dies kein Freifahrtschein zu willkürlichen Verspätungen. Wird Ihr Vertrauen in Ihr Kind kontinuierlich enttäuscht, ziehen Sie Konsequenzen aus dem Verhalten Ihres Kindes. Scheuen Sie sich nicht davor, Strafmaßnahmen auszusprechen und durchzuführen. So kann beispielsweise der Ausgang am Wochenende gestrichen oder zumindest reduziert werden.

Was versteht man unter einem Muttizettel?

In der Jugendsprache definiert ein Muttizettel eine schriftliche Vollmacht der Eltern. Diese wird jeweils für eine Veranstaltung ausgefüllt und hat den Zweck, eine alternative Aufsichtsperson, welche das 18. Lebensjahr schon erreicht hat, für das Kind zu bestimmen. Auf einem solchen Zettel wird die Telefonnummer, der Name des Kindes und Name der Aufsichtsperson verzeichnet. So genannte Blanko-Vollmachten – in welchen keine konkrete Aufsichtsperson von den Eltern genannt wird – werden nicht akzeptiert, da sie den Sinn und Zweck einer Vollmacht verfehlen. Grundsätzlich entscheidet alleine der Veranstalter oder Gastgeber, ob eine Vollmacht akzeptiert oder abgelehnt wird. Der Verantwortungsbereich endet stets an der Ausgangstür. Hier greift wieder Ihre Pflicht als Elternteil, für die sichere Heimkehr des Sprösslings zu sorgen.

Wie definiert sich eine erziehungsbeauftragte Person?

Es gibt einige klar definierte Regelungen im Bezug auf die Erziehungsbeauftragung:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.
  • Sie muss dem Erziehungsauftrag tatsächlich nachkommen können und darf aus diesem Grunde nicht übermäßig alkoholisiert sein. Eine räumliche Nähe muss gegeben sein.
  • Ein volljähriger Beziehungspartner kann den Erziehungsauftrag nicht annehmen, da es sich zwischen beiden Parteien um eine partnerschaftliche Beziehung handelt.
  • Die Anzahl an Teenager, die pro Person beaufsichtigt werden können, variiert je nach Örtlichkeit und Art der Veranstaltung.

Wie lange darf das Kind laut Gesetz draußen bleiben?

Ausgehzeiten Tabelle :

  • Ausgehzeiten mit 12 – darf je nach Verantwortungsbewusstsein unbeaufsichtigt bis 22 Uhr draußen bleiben.
  • Ausgehzeiten mit 13 – darf je nach Verantwortungsbewusstsein unbeaufsichtigt bis 22 Uhr draußen bleiben.
  • Ausgehzeiten mit 14 – darf unbeaufsichtigt bis 22 Uhr draußen bleiben.
  • Ausgehzeiten mit 15 – darf unbeaufsichtigt bis 23 Uhr draußen bleiben.
  • Ausgehzeiten mit 16 – darf sich unbeaufsichtigt bis 24 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten.
  • Ausgehzeiten mit 17 – darf sich unbeaufsichtigt bis 24 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten.

Nach den Ausgehzeiten nach dem Jugendschutzgesetz sind noch weitere, spezifischere Regelungen festgehalten.

Weitere Hinweise dazu: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/jugendschutzgesetz/86286

Jugendschutzgesetz in Österreich Neue Regelungen

Unser Fazit:

Generell ist es wichtig die passende Balance zwischen Kontrolle und Freiheit der Kinder zu finden. Gerade im Bereich der Ausgehzeiten sind Konflikte unvermeidlich. Um Missverständnisse zu vermeiden ist es ratsam, dem Kind zu erklären, aus welchem Grund gewisse Grenzen auferlegt werden. Denn so schön es für Kinder auch ist, ihre Grenzen auszuloten – die Sicherheit geht vor.

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